Automatisch sparen mit Wechselservice
Onlinevergleich spart der Kfz-Versicherung
Die #Kfz-Versicherung vergleichen lohnt immer. Bestandskunden erfahren bei der Kfz-Versicherung meist keine Verbesserung, wenn Sie sich nicht um die Neugestaltung Ihrer Tarife, meist zum Jahresende hin, kümmern. Gängige Praxis ist, dass erst nach einer ausgesprochenen Kündigung, die Möglichkeit aufgezeigt wird, dass für das Folgejahr auch billiger abgeschlossen werden kann.
3 Minuten zum Wechsel
Der Wechsel zur neuen Kfz-Versicherung nimmt in Etwa 3 Minuten in Anspruch. Mit dem Kfz-Schein zur Hand, ist es ganz einfach, den Fahrzeugtyp zu ermitteln. Man benötigt lediglich die HSN/TSN. Beide Kennzahlen findet man relativ einfach im Kfz-Schein, oder im Kfz-Brief. Mit dem richtigen Fahrzeug zur Auswahl, klickt man sich durch die gestellten Aufgaben im Vergleichsportal. Die meisten Fragen, die gestellt werden, kann man per Mausklick erledigen. Es folgen Fragen zur Person, zum bisherigen Versicherer, zum gewünschten Leistungsumfang bei der neuen Kfz-Versicherung. Fertig.
HSN/TSN
Herstellernummer: Die HSN ist ein vierstelliger Code, der im Fahrzeugschein, meist vor der Typenschlüsselnummer auffindbar ist. Mit der HSN kann der Hersteller eines Fahrzeuges eindeutig identifiziert werden.
Typenschlüsselnummer: Gemeinsam mit der HSN ist eine eindeutige Identifizierung eines Fahrzeuges möglich. Die TSN (Typenschlüsselnummer) findet man im Fahrzeugschein in der Regel neben der Herstellernummer. Für den Vergleich sind immer nur 3 Buchstaben oder Zahlen einzugeben
Warum wechseln?
Neukunden werden bevorzugt. Altkunden zahlen drauf. Diese Regel hat sich in der Welt der Anbieter manifestiert. Für Neukundengewinnung wird ein unglaublicher Aufwand betrieben. Nachlässe, Rabatte, Abschlussprämien sind eher die Regel, denn die Ausnahme. Der Kunde im Bestand profitiert nur dann, wenn er wechselt. Bessere Konditionen anzubieten, um Bestandskunden zu behalten, diese Vorgehensweise hat sich in der freien Marktwirtschaft scheinbar noch nicht herumgesprochen. Deshalb: Werden Sie Neukunde. Wechseln Sie regelmäßig.
Sonderkündigung, Ihre Rechte
Jeder, der über eine Kfz-Versicherung verfügt, hat das Recht, eine Sonderkündigung auszusprechen. Die Gründe für eine Sonderkündigung sind:
- eine außerplanmäßige Beitragserhöhung
- ein Schaden, der durch den aktuellen Versicherer reguliert wurde.
Ausnahmen sind hier zu berücksichtigen. Wenn der Beitrag nicht erhöht, sondern lediglich angepasst wird, ist keine Sonderkündigung möglich. Eine Anpassung für den Beitrag erfolgt, wenn der Versicherte z.Bsp. seinen Wohnort verändert, oder wenn sich Beitragsrelevante Voraussetzungen ändern (keine Garage mehr, Umzug von Einzelgarage oder Tiefgarage……)
Was folgt auf einen Schaden?
Nach einem Schaden, der vom Versicherer reguliert wurde, erfolgt üblicherweise eine Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse. Hier kann der Wechsel von einem zu einem anderen Versicherer lohnend sein, da die Rückstufung von vielen Anbietern unterschiedlich hoch erfolgt. Durch einen Onlinevergleich erhält man einen genauen Überblick über die unterschiedliche Herangehensweise der Versicherungsgesellschaften. Die Kündigung hat in der Regel schriftlich zu erfolgen. Ausnahmen gelten nur dann, wenn eine andere Regelung bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Onlinekündigung bei Anbieterwechsel
Auch bei einer außerordentlichen Kündigung kann der Anbieterwechsel online erfolgen. Sollte der bisherige Versicherungspartner eine andere Vorgehensweise wünschen, wird er dies entsprechend mitteilen. Die Fristen zur Kündigung sind zwingend einzuhalten. Über die Modalitäten wird in der Versicherungspolice ausführlich Auskunft erteilt.